Lidl e-commerce GmbH & Co. KG
Die 1 Webshops von Lidl e-commerce GmbH & Co. KG haben eine kombinierte Bewertung von 2,0 bei 2 Kunden.
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ShopTerminator.de
Es wurde ein sehr teures Fahrrad gekauft welches komplett defekt, kaputt mit Elektronikfehlern ohne Scheinwerferfunktion (LED Leuchte, muss komplett ausgetauscht werden, NULL nachhaltig) und seit über 4 Monaten wird das Geld nicht zurückgezahlt.
Support nahe null da Tage gar Wochen gebraucht werden um auf Emails zu antworten ABER meistens gar nicht.
UND am BESTEN finde Ich das die negative Beurteilung auf Lidl.de gar nicht veröffentlicht wird, JAAA so hat man dann gute Bewertungen, ist einer juristischen Überprüfung wert....kommt alles.
ICH kaufe nie wieder bei Lidl.de, oder Online -
Total kaputtes E-Bike geliefert, Lidl meint man solle es doch selbst reparieren!
Endlose E-Mail, Telefonate und sogar Faxe gesendet, zum Schluss (letzter Kontakt) wollte Lidl den Vorgang den Kauf UNS als Kunde gar nicht mehr kennen!
Habe ein total defektes E-Bike erhalten, ABER den kompletten Preis von 1217,90 EURO vorher bezahlt, leider nur Schrott erhalten. Das Fahrrad wurde als NEU gekauft kam allerdings mit defekter Elektronik, OHNE Fahrunterstützung (also kein E-Bike sondern ein normales sehr teuer bezahltes kaputtes Rad) also nicht im geringsten den bestellen zugesicherten neuwertigen Eigenschaften. Dazu ist die vordere LED-Lampe defekt (nicht austauschbar die LED daher müsste die gesamte Lampr ersetzt werden umständlich und das Fahhrad ist nicht im geringesten StVZO konform darf so nicht gefahren werden. DAS ist noch nicht alles : "Es funktioniert nicht die automatische Abschaltung der Elektronik wie beschrieben. Lidl antwortet auf mittlerweile 93 E-Mails nicht oder nur auf aufschiebende Weise wie " Wir ahben es an die zuständige Fachabteilung weitergeleietet" die bereits schon 23mal, da gibt es wohl viele Fachabteilungen. Scheinbar spielt hier Lidl auf Zeit, nicht mehr zeitgemäss zumal laut höchster Rechtsprechung dieser Kaufvertrag nichtig ist aufgrund mehrerer Sachmägel, denn laut BGH reicht bereits EIN (1) geringer Mangel das der Gefahrenübergang (Annahme der Ware) vom Kunden nicht ausgeübt werden darf, nicht ins Eigentum des Kunden übergeht UND der Kunde die Ware mnatürlich nicht bezahlen muss, besser gesagt sofort das Geld zurückerhält, weil eben dieser Kaufvertrag nichtig ist. Die alles wurde Lidl zeitnah, innerhalb der 14-tätigen Widerrufsfrist innerhalb des unabdingbaren Widerrufes (dieser wurde auch behelfsweise ausgeübt) mitgeteilt und um Übersendung eines NEUEN EINWANDFREIEN E-Bikes Urban-Y gebeten, hierauf ließ sich Lidl Digatal Deutschland (kurz Lidl-Shop) nicht im geringesten ein OBWOHL eine Rechtspflicht besteht! Gnau so geht Online-Shopping kaputt, WIR sind nun im Rechtsstreit und das Fahrrad steht hier bereits im 3. Monat sinnlos herum.
Also ICH und Lidl....das war mal und wird jetzt nie wieder.